Staatliche Förderung von Einbruchschutz  ab 15.09.2017

  • Mindestinvestition 500,- Euro bis 15.000,- Euro
  • 20% Zuschuss für Investitionen bis 1.000,- €,  die Investitionen die über 1.000,- € hinausgehen werden mit 10% bezuschusst
  • Beispiel:  Investitionskosten 2.050,- € = 1.000,- € mit 20% Zuschuss + 1.050,- € mit 10% Zuschuss = KfW Zuschuss 305,- €
  • Anträge müssen vor Beginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
  • Vorraussetzung ist dass die Maßnahme durch eine Fachfirma des Handwerks durchgeführt werden.
  • Direkt im KfW-Zuschussportal www.Zuschussportal.de 455-E beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren

Telefonische Informationen zu Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 oder www.kfw.de

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