Staatliche Förderung von Einbruchschutz ab 15.09.2017
- Mindestinvestition 500,- Euro bis 15.000,- Euro
- 20% Zuschuss für Investitionen bis 1.000,- €, die Investitionen die über 1.000,- € hinausgehen werden mit 10% bezuschusst
- Beispiel: Investitionskosten 2.050,- € = 1.000,- € mit 20% Zuschuss + 1.050,- € mit 10% Zuschuss = KfW Zuschuss 305,- €
- Anträge müssen vor Beginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
- Vorraussetzung ist dass die Maßnahme durch eine Fachfirma des Handwerks durchgeführt werden.
- Direkt im KfW-Zuschussportal www.Zuschussportal.de 455-E beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren